1. Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Nach deiner Bewerbung prüfen wir, ob du die Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllst. Je nach Funktion folgen Auswahlverfahren wie Bewerbungsgespräche, Eignungstests oder medizinische Untersuchungen. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du ein Angebot für den Dienstantritt.
2. Welche Voraussetzungen muss ich für eine Bewerbung erfüllen?
Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Stelle. Je nach Funktion sind unter anderem die österreichische Staatsbürgerschaft, eine entsprechende Ausbildung, gesundheitliche Eignung oder besondere fachliche Qualifikationen erforderlich. Die genauen Anforderungen findest du in der jeweiligen Stellenausschreibung.
3. Welche Unterlagen benötige ich für meine Bewerbung?
In der Regel benötigst du ein Bewerbungsschreiben, einen Lebenslauf sowie die in der Stellenausschreibung geforderten Nachweise, beispielsweise Ausbildungs- oder Dienstzeugnisse. Je nach Stelle können weitere Unterlagen erforderlich sein.
4. Kann ich mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?
Ja. Du kannst dich gleichzeitig auf mehrere ausgeschriebene Stellen bewerben, sofern du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllst.
5. Kann ich mich erneut bewerben, wenn ich bereits einmal abgelehnt wurde?
Ja. Eine frühere Absage schließt eine spätere Bewerbung nicht aus. Erfüllst du die Voraussetzungen einer ausgeschriebenen Stelle, kannst du dich jederzeit erneut bewerben.
6. Kann ich mich auch als Quereinsteiger bewerben?
Ja. Für viele zivile und militärische Funktionen sind Bewerbungen von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern möglich. Welche Qualifikationen erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Stelle ab und ist in der Stellenausschreibung beschrieben.
7. Kann ich mich bewerben, wenn ich meinen Präsenz- oder Zivildienst noch nicht abgeschlossen habe?
Das hängt von der ausgeschriebenen Stelle ab. Die jeweiligen Voraussetzungen findest du in der Stellenausschreibung.
8. Welche Berufe gibt es beim Bundesheer?
Das Bundesheer bietet weit mehr als militärische Laufbahnen. Gesucht werden unter anderem Fachkräfte in den Bereichen Verwaltung, Technik, IT, Logistik, Medizin, Recht, Kommunikation, Handwerk und vielen weiteren Berufsfeldern.
9. Welche Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten habe ich?
Das Bundesheer bietet vielfältige Karrierewege im militärischen und zivilen Bereich. Durch Aus- und Weiterbildungen sowie interne Ausschreibungen kannst du dich fachlich und persönlich weiterentwickeln.
10. Welche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet das Bundesheer?
Das Bundesheer unterstützt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zahlreichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Je nach Funktion stehen fachliche Schulungen, Spezialisierungen sowie Führungs- und Laufbahnausbildungen zur Verfügung.
11. Kann ich Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren?
Das Bundesheer unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Je nach Funktion stehen flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeit oder weitere familienfreundliche Maßnahmen zur Verfügung.
12. Welche Sozialleistungen bietet das Bundesheer?
Neben einer sicheren Beschäftigung profitieren Bundesbedienstete je nach Funktion unter anderem von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Gesundheitsförderung, Betriebssport, Fahrtkostenzuschüssen sowie weiteren Sozialleistungen nach den geltenden Bestimmungen.
13. Gibt es eine Probezeit?
Ja. Je nach Art des Dienstverhältws gelten unterschiedliche Regelungen zur Probezeit. Die jeweiligen Bestimmungen richten sich nach dem anzuwendenden Dienstrecht und der ausgeschriebenen Stelle.
14. Welche körperlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die körperlichen Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Tätigkeit. Für bestimmte militärische Funktionen sind Eignungsfeststellungen oder medizinische Untersuchungen vorgesehen. Die jeweiligen Voraussetzungen findest du in der Stellenausschreibung.
15. Kann ich meine Aus- und Weiterbildung auch außerhalb des Ressorts absolvieren?
Ergänzende Ausbildungen im zivilen Bereich kannst du kostenlos an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) absolvieren. Gibt es kein passendes internes Angebot, sind bei dienstlicher Erfordernis auch externe Aus-, Fort- oder Weiterbildungen möglich. Bist du mit deiner Fachrichtung unzufrieden, bietet dir das Ressort außerdem die Möglichkeit, sie über Umschulungsmaßnahmen zu wechseln.
16. Wie läuft die Grundausbildung ab?
Die Grundausbildung vermittelt dir die Kenntnisse und Fähigkeiten für deinen Aufgabenbereich. Du absolvierst sie während der Dienstzeit und weist sie durch die erfolgreiche Dienstprüfung nach. Schließt du ein Prüfungsfach mit ausgezeichnetem Erfolg ab, erhältst du dafür eine finanzielle Belohnung.
17. Was ist eine Schnupperlehre beim Bundesheer?
Die Schnupperlehre entspricht den "berufspraktischen Tagen" der Schulen. Schüler kurz vor Ende der Schulpflicht lernen dabei die Arbeitswelt kennen. Auch das Bundesheer bietet diese Möglichkeit bei Dienststellen mit Lehrlingsausbildung an. Als Soldat ist eine Schnupperlehre erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
18. Wo finde ich offene Stellen bei anderen Bundesdienststellen?
Die Jobbörse der Republik Österreich listet Stellenangebote des Ressorts und anderer Bundesdienststellen auf. Du kannst die Suche nach Bundesland, Ressort und weiteren Kriterien verfeinern. Sprich vor einem Ressortwechsel aber zuerst mit deinem Vorgesetzten über Möglichkeiten innerhalb des Ressorts - deine Erfahrung ist wertvoll.
19. Was bringt mir die Berufsförderung als Militärperson auf Zeit?
Als Militärperson auf Zeit oder Militär-Vertragsbediensteter unterstützt dich die Berufsförderung beim Wiedereinstieg ins zivile Berufsleben. Für je drei Jahre Dienstleistung erwirbst du ein Jahr Anspruch, für jedes weitere Jahr vier Monate zusätzlich. Du kannst die Förderung während des Dienstverhältnisses oder bis zu drei Jahre danach nutzen. Nach dem Dienstverhältnis erhältst du zusätzlich zu den Kursen eine Beihilfe von 75% deines Letztbezuges.
1. Wie setzt sich mein Gehalt zusammen?
Der Monatsbezug der Beamten setzt sich aus Gehalt und Zulagen zusammen. Vertragsbedienstete erhalten Monatsentgelt und Zulagen. Dazu kommen Nebengebühren: Abgeltungen für Überstunden oder Erschwernisse zahlt der Dienstgeber anlassbezogen im Nachhinein aus.
2. Was ist der Unterschied zwischen Zulagen und Nebengebühren?
Zulagen sind regelmäßige Gehaltsbestandteile, die beispielsweise für bestimmte Funktionen oder aufgrund der Dienstzeit gewährt werden. Sie werden gemeinsam mit dem Monatsbezug ausbezahlt und in der Regel 14-mal pro Jahr gewährt. Nebengebühren werden hingegen nur bei einem konkreten Anlass ausbezahlt - etwa für Überstunden, besondere Erschwernisse oder Gefahren. Sie werden nachträglich ausbezahlt und zählen nicht zum Monatsbezug.
3. Was ist die „Fallschirmregelung" (Ergänzungszulage)?
Die Fallschirmregelung soll finanzielle Nachteile ausgleichen, wenn eine Militärperson ohne eigenes Verschulden - beispielsweise aufgrund einer Organisationsänderung - auf einen niedriger bewerteten Arbeitsplatz versetzt wird. In diesem Fall kann eine Ergänzungszulage gewährt werden. Sie gleicht die Differenz der Funktionszulage schrittweise aus: im 1. Jahr zu 90%, im 2. Jahr zu 75%, im 3. Jahr zu 50%.
4. Übernimmt der Dienstgeber die Kosten für eine Bildschirmbrille?
Ja. Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen haben Anspruch auf eine Sehschärfen-Untersuchung. Ist laut fachärztlicher Verordnung eine Bildschirmbrille erforderlich, beteiligt sich der Dienstgeber im Rahmen der geltenden Höchstsätze an den Kosten.
5. Erhalte ich einen Fahrtkostenzuschuss für den Weg zur Dienststelle?
Hast du Anspruch auf das steuerliche Pendlerpauschale, bekommst du einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss. Seine Höhe richtet sich nach der einfachen Fahrtstrecke und der Art des Pendlerpauschales (klein oder groß).
6. Erhalten Bundesbedienstete einen eigenen Kinderzuschuss?
Ja. Für jedes Kind, für das du Familienbeihilfe beziehst, bekommst du 15,6 Euro monatlich, 12-mal jährlich. Haben mehrere Personen Anspruch auf diesen Zuschuss für dasselbe Kind, bekommt ihn nur die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört.
7. Kann ich in einer finanziellen Notlage Hilfe vom Bund erwarten?
Ja. Auf Antrag gewährt dir der Bund einen rückzahlbaren Vorschuss von bis zu 12.000 Euro. Zusätzlich gibt es nicht rückzahlbare Geldaushilfen, etwa für Geburten, die Schaffung von Wohnraum oder Heilbehandlungen.
8. Wann wird mein Gehalt ausbezahlt und ist die Bezahlung geschlechterunabhängig?
Dein Monatsbezug richtet sich nach der Bewertung deines Arbeitsplatzes. Gleichwertige Arbeit wird also unabhängig vom Geschlecht gleich bezahlt. Du bekommst ihn als Beamter am 1., als Vertragsbediensteter am 15. jedes Monats überwiesen. Gehaltserhöhungen durch längere Dienstzugehörigkeit oder höhere Verwendung sind bereits gesetzlich festgelegt - du musst dafür nicht extra ansuchen.
9. Kann ich einen zinsenfreien Bezugsvorschuss beantragen?
Ja. Bei berücksichtigungswürdigen Gründen wie Wohnzwecken, Renovierungen, Zahnbehandlungen oder Begräbnissen kannst du einen Bezugsvorschuss bis zu € 7.300,-- beantragen. Du zahlst ihn in moderaten Raten von deinem Monatsbezug zurück - ganz ohne Zinsen oder Bearbeitungsgebühren.
10. In welchen Lebenssituationen bekomme ich eine Geldaushilfe?
Bei besonderen Anlässen wie Verehelichung, Geburt eines Kindes, Schaffung von Wohnraum, dem Ableben naher Angehöriger oder Heilbehelfen kannst du eine Geldaushilfe zwischen € 100,-- und € 400,-- erhalten. Diese Unterstützungsleistung musst du nicht zurückzahlen.
11. Gibt es neben dem Fahrtkostenzuschuss weitere Vergünstigungen für meinen Arbeitsweg?
Ja. Zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss kannst du - abhängig von der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und der Entfernung zu deiner Dienststelle - Anspruch auf die Pendlerpauschale und den Pendlereuro haben. Die Pendlerpauschale mindert deine Lohnsteuerbemessungsgrundlage, der Pendlereuro wird direkt von deiner errechneten Steuer abgezogen.
12. Erhalte ich eine Abfertigung, wenn mein Dienstverhältnis endet?
Das hängt von deinem Dienstverhältnis ab. Vertragsbedienstete, die vor 2003 aufgenommen wurden, erhalten die gesetzliche Abfertigung, spätere die "Abfertigung neu" über eine Mitarbeitervorsorgekasse. Auch Beamte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfertigung. Ehemaligen Militärpersonen auf Zeit gebührt sie bei bestimmten Beendigungsgründen sogar in doppelter Höhe.
13. Kann ich für besondere Leistungen eine Belohnung oder Leistungsprämie bekommen?
Ja. Erbringst du außergewöhnliche Leistungen oder trägst maßgeblich zu einem Erfolg des Dienstgebers bei, kannst du eine Belohnung erhalten. Vertragsbedienstete können zusätzlich eine Leistungsprämie für eine besondere Leistung bekommen.
14. Werden mir Kosten für Dienstreisen und Dienstzuteilungen ersetzt?
Ja. Du hast Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes, etwa Reise-, Tages- oder Nächtigungsgebühren, Beförderungszuschüsse oder Unterkunft. Für Fahrten mit der ÖBB und einigen Privatbahnen bekommst du zudem ein kostenloses E-Ticket.
15. Gibt es eine Zuwendung für langjährige Dienstzeit?
Ja. Nach 25 Dienstjahren erhältst du eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 200% deines Monatsbezugs, nach 40 Jahren in Höhe von 400%. Endet dein Dienstverhältnis durch Tod, kann die 400-%-Zuwendung bereits ab 35 Dienstjahren an deine Angehörigen ausbezahlt werden.
16. Bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja. Zusätzlich zu deinem Monatsbezug bekommst du das "13. und 14. Monatsgehalt". Im öffentlichen Dienst wird es dir aufgeteilt auf vier Sonderzahlungen pro Jahr ausbezahlt, jeweils in Höhe der Hälfte deines Monatsbezugs.
17. Gibt es Mitarbeitergutscheine als Anerkennung?
Als Dank für besonderes Engagement kann die Bundesministerin Mitarbeitergutscheine ausgeben. Ob es diese Aktion im aktuellen Jahr gibt und in welcher Höhe, wird dir jährlich mitgeteilt. Du bekommst die Gutscheinkarte über deine Dienststelle.
18. Gibt es zu Weihnachten eine finanzielle Unterstützung für meine Kinder?
Für unversorgte Kinder in deinem Haushalt kann die Bundesministerin anlässlich des Weihnachtsfestes eine finanzielle Unterstützung gewähren. Ob und in welcher Höhe diese Aktion im aktuellen Jahr stattfindet, wird jährlich bekanntgegeben.
1. Wie viele Stunden muss ich wöchentlich arbeiten?
Die regelmäßige Wochendienstzeit beträgt für Zivilbedienstete 40 Stunden. Für Soldaten gilt grundsätzlich ein verlängerter Dienstplan von 41 Wochenstunden.
2. Wie viel Erholungsurlaub steht mir jährlich zu?
Der Grundanspruch beträgt 200 Stunden im Kalenderjahr, für Soldaten 205 Stunden. Ab dem Jahr, in dem der 43. Geburtstag vor dem 1. Juli liegt, erhöht sich das Ausmaß auf 240 bzw. 246 Stunden.
3. Kann ich meinen Urlaub selbst festlegen?
Nein. Der Zeitpunkt deines Erholungsurlaubs wird gemeinsam mit deinem Vorgesetzten abgestimmt. Weder du noch der Dienstgeber können den Urlaub einseitig festlegen. In der Praxis wird der Urlaub einvernehmlich vereinbart und dabei sowohl auf deine Wünsche als auch auf dienstliche Erfordernisse Rücksicht genommen.
4. Was muss ich tun, wenn ich krankheitsbedingt fehle?
Melde den Grund deiner Abwesenheit sofort deinem Vorgesetzten und rechtfertige ihn. Dauert dein Krankenstand länger als drei Arbeitstage, oder verlangt es dein Vorgesetzter, legst du unaufgefordert eine ärztliche Bestätigung vor.
5. Was passiert, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?
Erkrankst du im Erholungsurlaub länger als drei Kalendertage, unterbricht das deinen Urlaub. Melde die Erkrankung sofort deiner Dienststelle. Bei Dienstantritt legst du eine ärztliche Bestätigung vor.
6. Wann habe ich Anspruch auf Sonderurlaub?
Einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht. Auf Ansuchen gewährt dir die Dienstbehörde ihn aber aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus besonderem Anlass, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen.
7. Bekomme ich Dienstfreistellung, wenn mir eine Kur bewilligt wird?
Ja. Erfüllst du die Voraussetzungen, hast du einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung für den Kuraufenthalt. Voraussetzung: Ein Sozialversicherungsträger oder das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen trägt die Kosten (oder leistet einen Beitrag), und ein Arzt überwacht die Kur.
8. Werden Überstunden in Freizeit oder in Geld abgegolten?
Überstunden werden grundsätzlich entweder durch Freizeitausgleich, eine finanzielle Vergütung oder eine Kombination aus beidem abgegolten. Werktagsüberstunden, die innerhalb des Quartals nicht im Verhältnis 1:1 durch Freizeit ausgeglichen werden können, werden - je nach Anordnung - im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit, Geld oder kombiniert abgegolten. Überstunden an Sonn- und Feiertagen werden ausschließlich finanziell vergütet.
9. Was passiert mit meinem offenen Erholungsurlaub, wenn ich aus dem Dienst ausscheide?
Scheidest du aus dem Dienst aus, erhältst du für noch nicht verbrauchten und nicht verfallenen Erholungsurlaub grundsätzlich eine Urlaubsersatzleistung. Das Gesetz begrenzt die Urlaubsersatzleistung jedoch auf maximal vier Wochen (160 Stunden). Bereits konsumierter Urlaub wird bei der Berechnung berücksichtigt.
10. Muss ich für Arztbesuche Zeitausgleich nehmen?
Grundsätzlich ja - erledige Arztbesuche in deiner Freizeit bzw. außerhalb der Blockzeit. Nur bei akuter Erkrankung, aufgrund der Ordinationszeiten, ärztlicher Anordnung oder mit Genehmigung deines Vorgesetzten gelten sie als gerechtfertigte Abwesenheit während der Dienstzeit.
11. Wie ist die Gleitzeit geregelt?
Am Montag wählst du deinen Dienstbeginn zwischen 0600 und 1200 Uhr, dienstags bis freitags zwischen 0600 und 0900 Uhr. Dein Dienstende liegt zwischen 1400 und 1900 Uhr, freitags schon ab 1200 Uhr. Innerhalb der Blockzeit - montags 1200 bis 1400 Uhr, dienstags bis donnerstags 0900 bis 1400 Uhr, freitags 0900 bis 1200 Uhr - musst du jedenfalls Dienst versehen. Ein dienstlicher Auftrag geht der Gleitzeit immer vor.
12. Zählt die Essenspause zur Dienstzeit?
Ja, wenn deine Tagesdienstzeit mehr als sechs Stunden beträgt. Eine fixe Pausenzeit ist dabei nicht vorgeschrieben - zählt wird die Zeit, die du in normalem Tempo für dein Essen brauchst.
13. Bekomme ich bei extremer Hitze oder Kälte eine Diensterleichterung?
Dein Vorgesetzter kann bei extremen Außentemperaturen Erleichterungen anordnen, etwa Anzugserleichterungen, eine Unterbrechung der Ausbildung, den Verzicht auf körperlich belastende Tätigkeiten oder einen Dienstschluss um 1300 Uhr. Sprich deinen Vorgesetzten an, wenn du das für nötig hältst.
14. Muss ich Bereitschaftsdienst leisten und wird das vergütet?
Aus dienstlichen Gründen kannst du außerhalb deiner Dienststunden zu Dienststellen-, Wohnungs- oder Rufbereitschaft verpflichtet werden, damit du im Bedarfsfall rasch einsatzbereit bist. Jede Form der Bereitschaft wird gesondert vergütet - ohne Vergütung ist eine Anordnung unzulässig.
15. Kann ich nicht verbrauchten Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen?
Ja. Deinen Resturlaub nimmst du ins nächste Kalenderjahr mit und musst ihn bis 31. Dezember verbrauchen, sonst verfällt er. Konntest du ihn wegen Dienst, Krankheit oder eines Unfalls nicht abbauen, hast du dafür ein weiteres Jahr Zeit. Nach einer Karenz verschiebt sich der Verfallstermin um die Karenzdauer.
16. Kann ich Urlaub aus dem nächsten Kalenderjahr vorziehen?
Bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen ja. So kannst du zum Beispiel auch dann Weihnachtsurlaub nehmen, wenn du erst in der zweiten Jahreshälfte in den Bundesdienst eingetreten bist und deinen regulären Urlaubsanspruch noch nicht erworben hast.
17. Bekomme ich für eine Blutspende Sonderurlaub?
Ja. Spendest du im Rahmen einer Aktion des Roten Kreuzes an einer Dienststelle des Bundesheeres Blut, erhältst du dafür einen Tag Sonderurlaub - maximal zwei Tage pro Jahr.
18. Wofür genau kann ich Sonderurlaub beantragen?
Aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen, etwa bei Übersiedelung, Verehelichung, Geburt eines Kindes oder dem Tod eines nahen Angehörigen, kannst du bis zu drei Tage Sonderurlaub beantragen. Für Berufsreifeprüfungen, Studien im dienstlichen Interesse oder Dienstprüfungen sind weitere Tage möglich. Insgesamt darf dein Sonderurlaub pro Jahr aber nicht mehr als zwölf Wochen deiner regelmäßigen Dienstzeit ausmachen.
19. Kann ich mir eine längere Auszeit (Sabbatical) nehmen?
Ja. Bei dienstlicher Abkömmlichkeit kannst du 6 bis 12 Monate am Stück pausieren, dabei bleibst du sozialversichert und bekommst einen verminderten Bezug. Zum Beispiel: Du erhältst zwei Jahre lang 80% deines Bezugs und nimmst danach ein halbes Jahr bei Fortzahlung dieses Betrags als Freistellung. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre im Bundesdienst.
20. Kann ich auch ohne familiären Grund unbezahlten Urlaub nehmen?
Ja. Diesen "Karenzurlaub" kannst du aus persönlichen Gründen zwischen einem Monat und maximal zehn Jahren in Anspruch nehmen, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen. Dauert er länger als sechs Monate, verlierst du allerdings deinen aktuellen Arbeitsplatz und musst bei der Rückkehr eventuell an einem anderen freien Arbeitsplatz in Österreich wieder einsteigen.
21. Kann ich meine Wochendienstzeit dauerhaft reduzieren?
Ja, aus jedem Anlass - nicht nur zur Kinderbetreuung. Dein herabgesetztes Beschäftigungsausmaß darf dabei die Hälfte der Vollbeschäftigung nicht unterschreiten. Sprich dein Vorhaben rechtzeitig mit deinem Vorgesetzten ab.
22. Ist Telearbeit ("Homeoffice") möglich?
Ja, wenn du selbständig arbeiten kannst, deine Aufgaben ortsunabhängig erledigst und die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Regelmäßige Telearbeit vereinbarst du für maximal ein Jahr, anlassbezogene Telearbeit auch nur für einzelne Tage oder Stunden nach Absprache mit deinem Vorgesetzten.
23. Bekomme ich für eine politische Funktion Dienstfreistellung?
Ja. Übst du etwa das Amt des Bürgermeisters oder Bezirksvorstehers aus, gewährt dir das Ressort die dafür nötige Dienstfreistellung. Bist du Mitglied des Nationalrats, Bundesrats oder eines Landtags, bekommst du die Freistellung im von dir beantragten Ausmaß, allerdings mit anteiliger Kürzung deiner Bezüge. Schon vor der Wahl steht dir als Kandidat die nötige freie Zeit zu.
24. Wie funktioniert die Wiedereingliederungsteilzeit nach längerer Krankheit?
War Krankheit oder Unfall der Grund für mehr als sechs Wochen Abwesenheit, kannst du nach einer ärztlichen Untersuchung schrittweise in den Dienst zurückkehren. Als Beamter bekommst du dabei 80% deines vollen Bezugs, als Vertragsbediensteter deinen aliquoten Bezug plus ein Wiedereingliederungsgeld. Die Wiedereingliederungsteilzeit dauert 1 bis 6 Monate, eine Verlängerung um weitere 3 Monate ist möglich.
25. Muss ich meinen Erholungsurlaub in kurzen Etappen verbrauchen?
Nein. Du hast Anspruch darauf, die Hälfte deines Erholungsurlaubes ungeteilt - also durchgehend - zu verbrauchen, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen.
1. Wie unterscheidet sich das Dienstverhältnis von Beamten und Vertragsbediensteten?
Der Staat ernennt Beamte per Bescheid (einseitiger Hoheitsakt), meist auf Lebenszeit. Vertragsbedienstete (VB) erhalten dagegen einen privatrechtlichen Dienstvertrag.
2. Was ist unter dem Begriff "Militärperson auf Zeit" (MZ) zu verstehen?
Eine MZ steht in einem zeitlich begrenzten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter, mindestens sechs Monate lang. Der Dienstgeber kann dieses Dienstverhältnis mehrmals verlängern, insgesamt auf maximal 15 Jahre.
3. Was ist der Unterschied zwischen einer Versetzung und einer Dienstzuteilung?
Eine Versetzung weist dich dauerhaft einer anderen Dienststelle zu. Eine Dienstzuteilung weist dich dagegen nur vorübergehend zu. Ohne deine Zustimmung dauert sie maximal 90 Tage im Kalenderjahr.
4. Was ist der Unterschied zwischen Nebenbeschäftigung und Nebentätigkeit?
Eine Nebenbeschäftigung übst du außerhalb deines Dienstverhältnisses aus. Du meldest sie sofort der Dienstbehörde. Eine Nebentätigkeit dagegen ist eine zusätzliche Aufgabe für den Bund: Der Dienstgeber überträgt sie dir in einem anderen Wirkungsbereich, ohne unmittelbaren Zusammenhang zu deinen eigentlichen dienstlichen Pflichten.
5. Darf ich neben dem Bundesheer einen Nebenjob ausüben?
Melde jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung sofort. Der Dienstgeber kann sie untersagen, wenn sie deine dienstlichen Aufgaben behindert, den Anschein der Befangenheit erweckt oder wesentliche dienstliche Interessen gefährdet.
6. Darf ich mit Anliegen direkt zu höheren Vorgesetzten gehen (Dienstweg)?
Grundsätzlich nein. Anliegen zu deinem Dienstverhältnis oder deinen Aufgaben bringst du bei deinem unmittelbaren Vorgesetzten ein. Er leitet sie weiter. Ausnahmen vom Dienstweg gelten nur bei Gefahr im Verzug, bei bestimmten Rechtsmitteln oder wenn dir der Dienstweg nicht zumutbar ist, etwa bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorgesetzten.
7. Muss ich als Zivilbediensteter jede Weisung meiner Vorgesetzten befolgen?
Ja. Grundsätzlich sind Weisungen von Vorgesetzten zu befolgen, das gilt sowohl für Beamte als auch für Vertragsbedienstete. Hältst du eine Weisung jedoch für rechtswidrig, musst du deine Bedenken deinem Vorgesetzten mitteilen. Bleibt dieser dennoch bei der Weisung, muss sie grundsätzlich schriftlich bestätigt werden. Verstößt eine Weisung gegen Strafgesetze oder stammt sie von einer unzuständigen Stelle, darf sie nicht befolgt werden.
8. Muss ich als Soldatin oder Soldat jeden Befehl meiner Vorgesetzten befolgen?
Ja. Soldatinnen und Soldaten sind grundsätzlich verpflichtet, Befehle ihrer Vorgesetzten zu befolgen. Diese Gehorsamspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des militärischen Dienstes. Ein Befehl darf jedoch nicht befolgt werden, wenn er gegen Strafgesetze verstößt oder von einer unzuständigen Stelle erteilt wurde. In bestimmten Fällen können außerdem Einwände erhoben werden, etwa wenn unüberwindbare Hindernisse der Ausführung entgegenstehen oder dringende dienstliche Interessen eine Änderung erfordern. Anders als bei Zivilbediensteten gibt es für Soldatinnen und Soldaten kein Remonstrationsrecht mit schriftlicher Bestätigung eines Befehls.
9. Welche persönlichen Veränderungen muss ich dem Dienstgeber melden?
Melde unter anderem Namensänderungen, Standesveränderungen und Wohnsitzänderungen. Auch den Verlust von behördlichen Berechtigungen, Dienstausweisen oder Dienstkleidung meldest du.
10. Darf ich als Bundesbediensteter Geschenke annehmen?
Nein. Du darfst weder für dich noch für Dritte Geschenke oder andere Vorteile fordern, annehmen oder dir versprechen lassen. Ausnahmen: orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert und Ehrengeschenke. Ehrengeschenke meldest du aber der Dienstbehörde.
11. Kann mich der Dienstgeber zu einer amtsärztlichen Untersuchung verpflichten?
Ja. Bestehen berechtigte Zweifel an deiner körperlichen oder geistigen Eignung für den Dienst, kann die zuständige Dienstbehörde eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Du bist verpflichtet, an dieser Untersuchung mitzuwirken. Kommst du dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies dienstrechtliche oder disziplinäre Folgen haben.
12. Muss ich meinen Wohnsitz an den Dienstort verlegen?
Nein, grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, den Wohnsitz an den Dienstort zu verlegen. Du musst deinen Wohnsitz jedoch so wählen, dass deine dienstlichen Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt werden. Erfordern es die dienstlichen Aufgaben, kann dir eine zumutbare Dienstwohnung zugewiesen werden, die du beziehen musst.
13. Kann ich als Bundesbediensteter eine Naturalwohnung bekommen?
Ja. Um eine Naturalwohnung kannst du ansuchen, egal ob dein Dienstverhältnis befristet oder unbefristet ist. Ausgenommen sind Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistende sowie Lehrlinge. Die Zuweisung ist eine Sachleistung des Dienstgebers: Sie erfolgt grundsätzlich am Dienstort nach einer Reihungsliste und begründet kein Mietverhältnis.
14. Wie wird eine unbefriedigende Arbeitsleistung bei Beamten festgestellt?
Eine unbefriedigende Arbeitsleistung wird im Rahmen einer Leistungsfeststellung durch die zuständige Dienstbehörde beurteilt. Bevor eine negative Leistungsfeststellung erfolgen kann, müssen in der Regel zwei nachweisliche Ermahnungen im Abstand von drei bis fünf Monaten erfolgen. Wird eine unbefriedigende Arbeitsleistung wiederholt rechtsverbindlich festgestellt und führen auch unterstützende Maßnahmen zu keiner Verbesserung, kann dies die im Dienstrecht vorgesehenen Folgen bis hin zur Entlassung haben.
15. Wann verjähren dienstliche oder finanzielle Ansprüche?
Grundsätzlich verjähren Ansprüche auf Leistungen sowie Rückforderungsansprüche des Dienstgebers nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit der Entstehung des Anspruchs bzw. der Auszahlung der Leistung. Eine wichtige Ausnahme gilt für Reisekosten: Diese müssen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten abgerechnet werden.
16. Was versteht man unter einem „Übergenuss"?
Ein Übergenuss liegt vor, wenn dir eine finanzielle Leistung zu Unrecht ausbezahlt wurde. Grundsätzlich musst du den zu viel erhaltenen Betrag an den Bund zurückzahlen. Eine Rückzahlung ist jedoch nicht erforderlich, wenn du die Leistung gutgläubig erhalten hast. Gutgläubigkeit liegt nicht mehr vor, wenn du bei objektiver Betrachtung erkennen hättest müssen, dass dir die Auszahlung nicht oder nicht in dieser Höhe zustand.
17. Welche Kündigungsfristen gelten für Beamte im provisorischen Dienstverhältnis?
Für Beamte im provisorischen Dienstverhältnis gelten folgende Kündigungsfristen: Während der Probezeit (erste sechs Monate): 1 Kalendermonat. Nach der Probezeit bis zum Ende des zweiten Dienstjahres: 2 Kalendermonate. Ab dem dritten Dienstjahr: 3 Kalendermonate.
18. An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle?
Wende dich zunächst an deinen Vorgesetzten - das ist die "ordentliche Beschwerde". Ist er selbst involviert, geh zum nächsthöheren Vorgesetzten. Hilft das nicht weiter, kannst du dich für Spezialfälle an zuständige Institutionen wenden oder eine außerordentliche Beschwerde direkt bei der Parlamentarischen Bundesheerkommission einbringen.
19. Was kann ich gegen Mobbing tun?
Fühlst du dich über längere Zeit gehänselt, ignoriert oder ausgeschlossen, wende dich an einen nicht involvierten Vorgesetzten. Für psychologische Ersthilfe steht dir außerdem der Helpline Service zur Verfügung. Hilft dir das nicht weiter, kannst du dich an den Anti-Mobbing-Beauftragten des Ressorts wenden.
20. Wer haftet, wenn ich im Dienst einen Schaden verursache?
Fügst du dem Bund als Organ unmittelbar einen Schaden zu, musst du ihn grundsätzlich in Geld ersetzen - bei einem Versehen kann dieser Ersatz aber gemäßigt oder erlassen werden. Schädigst du im Dienst hingegen eine andere Person, haftet zunächst die Republik Österreich; sie kann sich den Ersatz aber in weiterer Folge von dir zurückholen.
21. Kann mir während des Krankenstands gekündigt werden?
Grundsätzlich nein - du kannst dich also voll auf deine Genesung konzentrieren. Bist du als Vertragsbediensteter aber seit einem Jahr durchgehend im Krankenstand, endet dein Dienstverhältnis nach Ablauf dieses Jahres, außer eine Fortsetzung wurde vorher vereinbart. Als Beamter droht dir keine Kündigung, aber nach sechs Monaten eine Bezugskürzung.
22. Wie vertritt mich die Personalvertretung?
Als Bundesbediensteter bist du nicht Mitglied der Arbeiterkammer. Deine Interessen gegenüber dem Dienstgeber vertritt stattdessen der Dienststellenausschuss vor Ort. Seine Mitglieder werden von den Bediensteten alle fünf Jahre gewählt - bei Problemen kannst du dich jederzeit an ein Mitglied wenden.
23. Was bedeutet Gleichstellung für meinen Arbeitsalltag?
Das Bundesheer verlangt von allen Bediensteten einen respektvollen Umgang miteinander. Diskriminierung - etwa aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder politischer Gesinnung - ist nicht zulässig. Bei Problemen wende dich an deinen Gleichbehandlungsbeauftragten oder Vorgesetzten.
24. Wird bei einer Dienstzuteilung auf meine persönliche Situation Rücksicht genommen?
Ja. Neben deiner bisherigen Verwendung und deinem Dienstalter berücksichtigt das Ressort bei einer Dienstzuteilung an einen anderen Dienstort auch deine persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse. Ohne deine Zustimmung dauert eine Dienstzuteilung höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr, außer der Dienstbetrieb ist anders nicht aufrechtzuerhalten oder sie dient Ausbildungszwecken.
25. Muss ich in Krisensituationen wie einer Pandemie um meinen Arbeitsplatz fürchten?
Nein. Als Bundesbediensteter - ob Soldat oder Zivilbediensteter - bekommst du auch in Krisensituationen deinen vollen Monatsbezug, Kurzarbeit gibt es im Bundesdienst nicht. Die gesetzlichen Kündigungs- und Entlassungsgründe bleiben davon aber unberührt.
26. Kann ich noch pragmatisiert (verbeamtet) werden?
Ja, das ist gesetzlich weiterhin möglich. Eine Pragmatisierung kannst du grundsätzlich innerhalb der ersten fünf Jahre deines Bundesdienstverhältnisses und vor Vollendung des 40. Lebensjahres beantragen. Für bestimmte Gruppen gelten davon Ausnahmen. Hörst du, ein Antrag sei ohnehin aussichtslos, informier dich trotzdem bei deinem Personalbearbeiter oder deiner Personalvertretung über deine persönliche Situation. Die gesetzliche Möglichkeit besteht unabhängig von internen Einschätzungen.
1. Welcher Kündigungs- und Entlassungsschutz gilt während einer Schwangerschaft?
Vertragsbedienstete genießen während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Eine Entlassung ist in dieser Zeit grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts möglich. Für Beamtinnen gelten die entsprechenden dienstrechtlichen Bestimmungen. Unabhängig vom Dienstverhältnis dürfen werdende Mütter grundsätzlich acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden (Mutterschutz).
2. Wann habe ich Anspruch auf Pflegefreistellung?
Du hast Anspruch auf eine Woche Pflegefreistellung pro Kalenderjahr, etwa um erkrankte Angehörige im gemeinsamen Haushalt zu pflegen oder dein Kind zu betreuen, wenn die Betreuungsperson ausfällt. Erkrankt ein Kind unter zwölf Jahren erneut, steht dir eine weitere Woche ZU.
3. Gibt es Freistellungen zur Begleitung sterbender Angehöriger?
Ja. Die Familienhospizfreistellung dient der Sterbebegleitung naher Angehöriger. Erfüllst du die Voraussetzungen, hast du einen Rechtsanspruch auf Dienstplanerleichterungen, eine Herabsetzung der Wochendienstzeit oder eine gänzliche Dienstfreistellung ohne Bezüge, für maximal drei Monate. Eine Verlängerung auf sechs Monate ist möglich.
4. Wie lange kann ich nach der Geburt meines Kindes in Karenz gehen?
Im Anschluss an die Schutzfrist hast du Anspruch auf Karenz für maximal 22 bis 24 Monate. Du kannst sie mit dem anderen Elternteil zweimal teilen, beim ersten Wechsel dürft ihr sogar einen Monat gleichzeitig in Karenz gehen. Einen unverbrauchten Teil kannst du dir bis zum 7. Geburtstag deines Kindes oder zum Schuleintritt aufheben. Bis zum 8. Geburtstag deines Kindes kannst du außerdem Teilzeitbeschäftigung vereinbaren.
5. Gibt es einen „Papamonat" für Väter?
Ja. Lebst du mit Mutter und Kind im gemeinsamen Haushalt, kannst du rund um die Geburt bis zu 31 Tage Freistellung nehmen - vom Sozialversicherungsträger bekommst du dafür eine Entschädigung. Der Anspruch gilt auch in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Grundwehr-, Ausbildungsdienstleistende und Zeitsoldaten haben auf Verlangen Anspruch auf bis zu vier Wochen Dienstfreistellung rund um die Geburt.
6. Was passiert, wenn ich einen Dienst- oder Wegunfall erleide?
Du hast dann Anspruch auf besondere Hilfeleistungen, etwa Unfallheilbehandlung oder berufliche Rehabilitation - außer du hast den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt. Melde jeden Dienst- oder Wegunfall innerhalb von 5 Tagen, sonst können dir Ansprüche verloren gehen.
7. An wen kann ich mich bei psychischen Belastungen wenden?
Der Heerespsychologische Dienst (HPD) und der Helpline Service beraten dich rund um die Uhr - bei Bedarf auch anonym. Ein Anruf ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Schritt zur Bewältigung deiner Herausforderung. In jeder Stellungskommission stehen dir außerdem Psychologen für persönliche Gespräche zur Verfügung.
8. Wer hilft mir nach einem besonders belastenden Ereignis?
Dafür gibt es das PEER-System: speziell ausgebildete Kameraden und Kollegen, die dir und deiner Gruppe erste psychosoziale Hilfe vor Ort anbieten und die Verbindung zu deinen Vorgesetzten und zum Militärpsychologen herstellen. Bei Unfällen, Großschadensereignissen oder Todesfällen kommen sie automatisch zum Einsatz.
9. Was ist die Familien Service Line?
Befindest du dich im In- oder Auslandseinsatz, können du und deine Angehörigen bei plötzlichen Problemen die Familien Service Line anrufen auf Wunsch auch anonym. Während der Normdienstzeit ist sie direkt besetzt, außerhalb dieser Zeit werden Anrufe weitergeleitet und - außer bei Notfällen am nächsten Werktag bearbeitet.
10. Gibt es Informationsveranstaltungen für Angehörige während eines Auslandseinsatzes?
Ja. Die Familientage des Militärkommandos informieren Angehörige mehrmals im Jahr über Aufgaben und Lage im Einsatzraum. Bist du in der Einsatzvorbereitung, wirst du automatisch darüber informiert, damit du diese Möglichkeit an deine Angehörigen weitergeben kannst.
11. Wer unterstützt meine Angehörigen im Todesfall?
Die Referenten für soziale Betreuung deines Militärkommandos begleiten deine Hinterbliebenen durch diese schwierige Zeit. Sie informieren über Ansprüche und die Verlassenschaft, unterstützen bei Behördenkontakten und bei Anträgen. Gib diese Information am besten schon jetzt an deine nächsten Angehörigen weiter.
12. Werden mir Impfungen angeboten?
Ja, im Rahmen der Fürsorgepflicht bietet dir das Ressort regelmäßig Impfaktionen an, etwa die jährliche Grippeimpfung. Für bestimmte Personengruppen, etwa Präsenz- und Ausbildungsdienstleistende oder Sanitätspersonal, gibt es zusätzliche Impfprogramme. Auskunft dazu gibt dir dein Sanitätsunteroffizier.
13. Gibt es Unterstützung bei der Raucherentwöhnung?
Ja. Im Rahmen des Bundes-Bedienstetenschutzes kannst du an einem fünftägigen, stationären Raucherentwöhnungsseminar im Seminarzentrum Iselsberg teilnehmen. Deine Aufnahme hängt von einer ärztlichen Erstuntersuchung ab.
14. Was bedeutet es, zum Kreis der begünstigten Menschen mit Behinderung zu gehören?
Hast du eine nachgewiesene Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%, gehörst du zu diesem Kreis - das Sozialministeriumservice entscheidet darüber. Das bringt dir unter anderem ein höheres Urlaubsausmaß, erhöhten Kündigungsschutz, eine Behindertenvertrauensperson als Ansprechpartner und Unterstützung bei der Grundausbildung.
15. Bekomme ich während des Grundwehrdienstes eine Brille, wenn ich sie brauche?
Ja. Grundwehr-, Präsenz- und Ausbildungsdienstleistende haben Anspruch auf eine Dienstbrille, wenn ein Facharzt einen Sehbehelf verordnet, in Ausnahmefällen auch auf Kontaktlinsen. Nach deinem Präsenzdienst geht die Brille in deinen Privatbesitz über.
16. Wer zählt bei der Pflegefreistellung als "naher Angehöriger", und kann ich sie auch stundenweise nehmen?
Als nahe Angehörige gelten dein Ehegatte, in gerader Linie Verwandte, Geschwister, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie dein Lebensgefährte. Du kannst die Pflegefreistellung stunden- oder tageweise nehmen, auch während eines Erholungsurlaubes. Informiere deine Dienststelle aber vorher unverzüglich.
1. Was bieten mir die Betreuungseinrichtungen in meiner Liegenschaft?
In fast jeder Liegenschaft gibt es ein Soldatenheim und/oder eine Cafeteria, wo du günstig Speisen und Getränke kaufen kannst. Manche bieten auch Artikel des täglichen Bedarfs an. In den Freizeitbörsen kannst du zudem kostenlos Sportgeräte, Unterhaltungselektronik oder Spiele ausleihen.
2. Gibt es einen jährlichen Betriebsausflug?
Ja. Jede Dienststelle kann einmal pro Jahr während der Dienstzeit eine Betreuungsfahrt durchführen. Für genehmigungswürdige Auslagen, etwa Eintrittsgebühren, gewährt dir das Ressort einen Zuschuss pro Person.
3. Kann ich als Zivilbediensteter während der Dienstzeit Sport machen?
Ja, im Rahmen der "Bewegung im Dienst" (BiD) bis zu 48 Stunden pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist deine jährliche Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung, die auch ein ziviler Arzt durchführen kann, sowie deren Meldung an der Dienststelle.
4. Bekomme ich als Bundesheer-Angehöriger Rabatte?
Ja. Du bekommst österreichweit Vergünstigungen bei Freizeit-, Sport- und Wellnesseinrichtungen, Festivals, Kultureinrichtungen, Hotels und in vielen weiteren Branchen. Frag ruhig auch direkt bei Betrieben nach - viele gewähren auf Anfrage einen Rabatt, auch wenn sie ihn nicht öffentlich bewerben.
5. Gibt es eine Militärseelsorge für alle Glaubensrichtungen?
Ja. Im Ressort sind eine römisch-katholische, eine evangelische und eine orthodoxe Militärseelsorge eingerichtet. Gehörst du der islamischen, alevitischen oder israelitischen Religionsgemeinschaft an, betreuen dich Seelsorger deiner jeweiligen Glaubensgemeinschaft.
6. Wie oft findet ein Mitarbeitergespräch statt?
Dein Vorgesetzter führt einmal jährlich ein formelles Mitarbeitergespräch mit dir. Darin besprecht ihr die Arbeitsziele, deinen Beitrag zur Aufgabenerfüllung sowie deine Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Wünsche - inklusive gegenseitigem Feedback. Meldet sich dein Vorgesetzter nicht von selbst, kannst du die Initiative ergreifen.
7. Was ist das Soldatinnenmentoring?
Berufserfahrene Soldatinnen begleiten und beraten Soldatinnen in der Grundausbildung. Das Programm erleichtert dir den Berufseinstieg und soll den Ausstieg von Soldatinnen in den ersten Ausbildungs- und Verwendungsabschnitten verringern. Es beginnt mit deinem Einplanungsgespräch beim Heerespersonalamt.
8. An wen kann ich mich bei sozialen oder finanziellen Fragen wenden?
Das Referat Soziale Betreuung und Berufsförderung deines Militärkommandos berät dich etwa zu Krankenversicherung im Präsenzdienst, zur Wohnkostenbeihilfe oder zu Meldefristen bei vorzeitiger Entlassung.
9. Gibt es Unterstützung bei Schulden?
Ja, im Rahmen des Finanzcoachings. Eingetragene Schuldnerberatungsstellen arbeiten dabei mit dem Ressort zusammen, um deine Schuldensituation strukturiert aufzuarbeiten und die nächsten Schritte bis hin zum Privatkonkurs - zu planen. Das Angebot steht allen Mitarbeitern sowie Präsenz- und Ausbildungsdienstleistenden offen.
10. Gibt es Unterstützung, wenn ich unverschuldet in eine Notlage gerate?
Ja. Im Jahreslauf finden dezentrale Spendenaktionen und Unterstützungsleistungen für unverschuldet in Not geratene Bedienstete und ihre Angehörigen statt, etwa Adventsammelaktionen. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf zwar nicht, bei einem Härtefall lohnt sich aber die Nachfrage beim Referat Truppen- und Familienbetreuung.
11. Muss ich als Soldat sportlich aktiv bleiben?
Ja, du bist verpflichtet, deine körperliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Dafür stellt dir das Ressort Infrastruktur und Zeit während der Dienstzeit zur Verfügung. Absolvierst du die jährliche Leistungsprüfung (LPrAKond bzw. MST) positiv, kannst du im Rahmen der Körperausbildung auch Sportarten wie Tennis, Schifahren oder Langlaufen ausüben.
12. Kann ich die Sportanlagen auch in meiner Freizeit nutzen?
Ja. Die Sportanlagen und Fitnessräume in den militärischen Liegenschaften stehen dir kostenlos zur Verfügung - nicht nur während der Dienstzeit, sondern auch in der Freizeit und am Wochenende. Nach einer Einweisung kannst du sie selbständig nutzen.
13. Kann ich ein günstiges Zimmer in der Kaserne bekommen?
Wenn du Anspruch auf Zuteilungs- oder Trennungsgebühr hast, kann dir das zuständige Militärkommando bei Bedarf ein kostenpflichtiges, aber vergünstigtes Kasernenquartier zuweisen.
14. Kann ich in der Kaserne günstig essen?
Ja. In fast allen militärischen Liegenschaften gibt es eine Verpflegsausgabestelle, in der du als "berechtigter Kostteilnehmer" günstig isst. Frühstück und Abendessen kosten aktuell jeweils € 1,50, das Mittagessen € 3,50 pro Portion. Du kaufst dafür vorab eine Verpflegskarte oder bezahlst - wo verfügbar per SEPA-Lastschrift.
15. Welche günstigen Urlaubsmöglichkeiten habe ich als Ressortangehöriger?
Du und deine Angehörigen könnt kostengünstig in Wohnheimen, Seminarzentren und auf Truppenübungsplätzen im In- und Ausland Urlaub machen. Für das Inland gibt es dafür jährliche Urlauberturnusse, bei freien Kapazitäten sind Urlaube aber auch außerhalb möglich. Zusätzlich stehen dir bei freien Kapazitäten auch Gästezimmer in militärischen Liegenschaften offen, auch gemeinsam mit Partner und Familie.
16. Gibt es einen Familienurlaub für kinderreiche Familien?
Ja. Die "Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen" (VAM) veranstalten jährlich eine Familienurlaubsaktion für Familien mit mindestens drei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Unterbringung und Halbpension in den Stiftungshäusern bzw. Seminarzentren übernimmt die VAM zur Gänze. Bei Nachweis einer Notlage vergibt die VAM außerdem Geldaushilfen und fördert die Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt.
17. Kann ich Gratiskarten für das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker bekommen?
Ja. Alle aktiven Ressortangehörigen können im Rahmen des verfügbaren Kontingents eine kostenlose Eintrittskarte für die Voraufführung am 30. Dezember erhalten. Aus den Bundesländern organisiert das Bundesheer dafür auch den kostenlosen Transport nach Wien und retour.
18. Gibt es in den Sommerferien eine Kinderbetreuung?
In mehreren Liegenschaften bietet dir das Ressort österreichweit eine 4- bis 6-wöchige Kinderbetreuung für Kinder von 3 bis 12 Jahren an, ganztägig durch ausgebildete Kindergartenpädagogen. Die Kosten dafür übernimmt der Dienstgeber. Im letzten Quartal des Jahres erhebt dein Militärkommando den Bedarf für das Folgejahr - melde ihn verbindlich zurück.